Wir exportieren weltweit
In fast allen Ländern
Im Laufe unserer 15-jährigen Geschichte wurden unsere Reisemobile bereits in die verschiedensten Länder exportiert. Zu diesen zählen beispielsweise die meisten EU/EWR-Staaten. Auch ins außereuropäische Ausland ist ein Export aber in der Regel möglich. So fanden einige unserer Wohnmobile auch schon ihren Weg nach Australien, Brasilien oder China.
Dokumente
Wir stellen es Ihnen bereit
Um für Sie einen reibungslosen Import in Ihr Heimatland zu gewährleisten, stellen wir Ihnen schon bei Übergabe der Kaufsache sämtlichen Dokumente, die für den Import in Ihr Land erforderlich sind, zur Verfügung. Hierzu zählen beispielsweise folgende Dokumente:
- EWG Übereinstimmenserklärung (kurz COC für Certificate of Conformity)
- Herstellerbescheinigungen
- Zolldokumente (EU1, Ausfuhranmeldung)
- TÜV, Dekra oder GTÜ Bescheinigungen etc.
Mehrwertsteuer
Wir stellen es Ihnen bereit
Im Allgemeinen wird jeder Neu- sowie Gebrauchtwagen mit der 19%igen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sofern Sie als Kunde innerhalb der EU ein Fahrzeug exportieren möchten, wird Ihnen das Fahrzeug, bei Vorliegen einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer, zum Nettobetrag verkauft.
Liegt eine solche nicht vor, wie es beispielsweise bei Privatpersonen der Fall ist, wird die Mehrwertsteuer nach erfolgreicher Anmeldung des Fahrzeugs im Ausland, sowie Zusendung der Zulassungsunterlagen, zurückerstattet.
Folglich ist die Sorge unbegründet, dass die Mehrwertsteuer zweifach anfällt, denn die Mehrwertsteuer wird im Regelfall im Importland zwei bis drei Wochen nach erfolgreicher Zulassung von den dort ansässigen Behörden in Rechnung gestellt, wobei die an uns gezahlte Mehrwertsteuer bereits zurückgezahlt wurde. Bei Ländern wie z.B. Norwegen wird die Mehrwertsteuer erst nach Erhalt der Ausfuhranmeldung erstattet. Diese erhalten wir, sobald das Fahrzeug beim zuständigen Zollamt im Ausland angemeldet wurde.
Kennzeichen und Versicherung
Bei uns verfügbar
Um das Fahrzeug nach Übergabe fahren zu können, bieten wir Ihnen optional für jedes Fahrzeug Kurzzeit- sowie Zollkennzeichen an. Die gelben Überführungskennzeichen und die roten Ausfuhrkennzeichen werden mit einer Haftpflichtversicherung für die Europäische Union und die Zollkennzeichen mit einer internationalen Haftpflichtversicherung behaftet. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist in diesen Fällen leider nicht möglich.
Importbestimmungen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen leider keinerlei Informationen bezüglich des Imports im Ausland geben können, da sich die Gesetzgebung ständig ändern kann. Wir empfehlen Ihnen bei Fragen sich an die Behörde vor Ort zu wenden.